Zurück zur News-Übersicht
Kunststoff-Schweiz - News-Corner 21.09.2015 Covestro AG: Anfangs Oktober Börsengang geplant
Die Covestro AG, ein weltweit führender Polymer-Hersteller, will Anfang Oktober 2015 an die Börse gehen. Das Unternehmen bietet im Rahmen einer Kapitalerhöhung zwischen 70,4 Millionen und 94,3 Millionen neue Aktien zu einem Ausgabepreis zwischen 26,50 und 35,50 Euro an. Covestro strebt damit Bruttoerlöse in Höhe von rund 2,5 Milliarden Euro an, wobei sich die Zahl der auszugebenden Aktien nach dem Ausgabepreis richtet. Die Aktien können vom 21. September bis voraussichtlich 1. Oktober gezeichnet werden. Der Ausgabepreis wird auf Basis eines Bookbuilding-Verfahrens festgelegt. Die Erstnotiz im regulierten Marktsegment (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse ist für den 2. Oktober geplant.
Die auf den Inhaber lautenden neuen Aktien (ISIN DE0006062144, Börsenkürzel 1COV) werden in Deutschland und Luxemburg privaten und institutionellen Anlegern öffentlich angeboten. In anderen Ländern sind Privatplatzierungen vorgesehen. Die Details des Angebots haben Covestro - vormals Bayer MaterialScience - und die Bayer AG als Anteilseignerin zusammen mit der Deutschen Bank und Morgan Stanley festgelegt, die bei der Transaktion als "Joint Global Coordinators" fungieren.
"Wir haben uns intensiv auf die Eigenständigkeit vorbereitet und sehen uns für den Gang an die Börse sehr gut aufgestellt. Danach können wir unsere Stärken noch schneller, effektiver und flexibler einsetzen und unsere Wettbewerbsvorteile weiter ausbauen", erklärte der Covestro-Vorstandsvorsitzende Patrick Thomas.
Im Rahmen des Bookbuilding-Verfahrens sollen am oberen Ende der Preisspanne 70,4 Millionen Aktien angeboten werden. Zum Mittelwert umfasst das Angebot 80,6 Millionen Aktien und am unteren Ende der Preisspanne 94,3 Millionen Aktien.
Privatanleger können bis zum voraussichtlichen Schluss der Zeichnungsfrist am 1. Oktober um 12 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit (MESZ) Angebote abgeben, während institutionelle Investoren die Möglichkeit haben, an diesem Tag bis 14 Uhr MESZ Covestro-Aktien zu erwerben.
Nach Abschluss der Transaktion und unter Annahme der Platzierung aller angebotenen Aktien zum jeweiligen Preis würde der Streubesitz am oberen Ende der Preisspanne rund 34 Prozent, zum Mittelwert circa 37 Prozent und zum unteren Ende der Spanne etwa 40 Prozent betragen. Es sind marktübliche Stabilisierungsmaßnahmen im Volumen von bis zu 10 Prozent des Emissionsvolumens möglich.
Den Erlös aus dem Börsengang wird Covestro überwiegend für die Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten an Bayer verwenden, um so die geplante Kapitalstruktur zu erreichen. Unmittelbar nach der Kapitalerhöhung soll sich die Nettofinanzverschuldung zusammen mit den Pensionsverpflichtungen auf circa vier Milliarden Euro belaufen. Mit einer Zielkapitalstruktur der Nettofinanzschulden zusammen mit den Pensionsverpflichtungen vom 2,5- bis 3-Fachen des bereinigten Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) des Geschäftsjahres 2015 strebt Covestro ein Investment-Grade-Rating an.
Nachhaltige Dividendenpolitik geplant Die Aktionäre will Covestro durch Dividendenzahlungen an seinem Geschäftserfolg beteiligen. Bereits für das verkürzte Geschäftsjahr 2015 ist eine Ausschüttungssumme von rund 100 bis 150 Millionen Euro vorgesehen. Ab dem Geschäftsjahr 2016 sind Ausschüttungen in Höhe von 30 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses (nach IFRS) geplant. "Wir gehen davon aus, dass unser starker freier Cashflow eine nachhaltige Dividendenpolitik ermöglicht", betonte der Vorstandsvorsitzende Thomas.
"Mittelfristig erwarten wir weiteres Wachstum bei Umsatz und bereinigtem EBITDA", so Thomas. "Als Entwickler und Hersteller von Komponenten für hochwertige Kunststoffe, Lacke, Kleb- und Dichtstoffe sowie Beschichtungen sind wir weltweit präsent und beliefern seit Jahrzehnten Tausende Kunden aus der Automobilindustrie, dem Bauwesen, dem Elektroniksektor und vielen anderen wichtigen Branchen."
Detaillierte Informationen über das Angebot stehen im Wertpapierprospekt von Covestro, der heute von der deutschen Aufsichtsbehörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), gebilligt wurde. Das Dokument wird ab dem 18. September, abends, auf der Internetseite des Unternehmens unter www.covestro.com verfügbar sein.
Zukunftsgerichtete Aussagen Diese Presseinformation kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Covestro AG beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die Covestro und die Bayer AG in veröffentlichten Berichten beschrieben haben. Diese Berichte stehen auf der Covestro-Website www.covestro.com sowie auf der Bayer-Website www.bayer.de zur Verfügung. Covestro und Bayer übernehmen keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Wichtige Informationen Diese Informationen sind nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, den einzelnen Bundesstaaten und dem Distrikt Columbia), Australien, Kanada oder Japan bestimmt. Diese Informationen stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien in den Vereinigten Staaten dar, noch sind sie Teil eines solchen Angebotes oder einer solchen Aufforderung. Die hier genannten Aktien sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities Act von 1933 (des "Securities Act") registriert worden, und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen.
Die Aktien dürfen in den USA nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika findet nicht statt.
Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (der "Order"), oder (ii) vermögende Gesellschaften (High Net Worth Companies) und andere Personen, denen die Informationen rechtmäßig zugänglich gemacht werden, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) des Order fallen (alle diese Personen werden gemeinsam als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Aktien sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument oder seinen Inhalt verlassen.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich durch den veröffentlichten Wertpapierprospekt und auf dessen Basis. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der Covestro AG sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen. Der Wertpapierprospekt wurde unverzüglich nach Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht und ist bei der Covestro AG, 51365 Leverkusen, Deutschland, oder auf der Covestro-Webseite www.covestro.com kostenfrei erhältlich.