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Kürzlich hat die EU Massnahmen ergriffen, um eine weitere chemische Substanz als Persistenten Organischen Schadstoff (POP) zu regulieren. Die neue Verordnung schreibt vor, dass ab dem 4. Juli 2020, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, Gemische und Artikel, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, bestimmte Konzentrationsgrenzwerte einhalten müssen, die in einer neuen Änderung des Anhangs I der Verordnung (EU) 2019/1021 (EU-Verordnung über persistente organische Schadstoffe) festgelegt wurden. |
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